Statuten und Leitbild
Zur besseren Lesbarkeit wird in diesen Statuten die männliche Schreibform verwendet, sie schliesst jedoch die weibliche Person mit ein.
I. BEZEICHNUNG, SITZ UND ZWECK
Art.1 Bezeichnung
Unter der Bezeichnung Bauernverband Nidwalden besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB.
Art. 2 Sitz
Der Sitz des Bauernverbandes Nidwalden befindet sich am Ort der Geschäftsstelle.
Art. 3 Zweck
1 Der Bauernverband Nidwalden hat den Zweck, die kulturellen, bildungspolitischen, sozialen und wirtschaftlichen Interessen des Bauernstandes zu wahren und zu vertreten sowie die Belange der Land- und Alpwirtschaft im Kanton Nidwalden zu heben und zu fördern.
2 Der Bauernverband Nidwalden bezweckt insbesondere:
Zusammenschluss der Bauern und Bauernfreunde in Nidwalden und Zusammenarbeit mit andern Vereinen, die zum Wohle und im Dienst der Land- und Alpwirtschaft tätig sind, sowie mit regionalen und schweizerischen bäuerlichen Organisationen.
Vertretung und Wahrung der Interessen des Bauernstandes nach aussen und gegenüber fachlichen Behörden und andern Wirtschaftsgruppen.
Interessenwahrung bei der landwirtschaftlichen Grund- und höheren Berufsbildung, insbesondere die Erfüllung der Aufgaben im Zusammenhang mit dem Berufsbildungsgesetz und dem nationalen Bildungsfonds.
Veranstaltung und Unterstützung von Versammlungen, Vorträgen und Kursen zur fachlichen und geistigen Weiterbildung der Bauern.
Unterstützung und Förderung von landwirtschaftlichen Organisationen und Ausstellungen.
Auszeichnung besonderer Leistungen im bäuerlichen Bildungswesen und in der beruflichen Tätigkeit.
Erbringen von Dienstleistungen zugunsten der Landwirtschaft.
Übernahme anderer Aufgaben im Interesse der Landwirtschaft bei Bedarf.
3 Der Verband ist parteipolitisch unabhängig.
Statuten BV Nidwalden
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