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Beitragssystem mit Einstiegskriterien

Das Beitragssystem der Landschaftsqualitätsprojekte besteht aus

  • einem Grundbeitrag bei Erfüllung der Einstiegskriterien
  • und Einzelbeiträgen bei Erfüllung von Allgemeinen (A) und/oder Landschaftstypspezifischen (L) Massnahmen.

Die Einstiegskriterien setzen sich aus drei Grundanforderungen (G1, G2 und G3) und mindestens 3 Massnahmen (A und/oder L) zusammen. Die Erfüllung der Einstiegskriterien ist zwingend und führt zum Grundbeitrag.

Für mehrere Massnahmen (A7b, A10b, L8a-c, L9b-d, (L10c)) muss der Betriebsleiter zwingend vor der Umsetzung bei der Fachkommission LQ Nidwalden ein Gesuch einreichen. Die Umsetzung der beantragten Massnahme(n) darf in jedem Fall erst nach dem Erhalt der Bewilligung erfolgen. Mit nachfolgendem Formular kann ein Gesuch eingereicht werden.

Formularvorlage Gesuch Landschaftsqualitätsmassnahmen

Grundsätze

  • Die Objekte müssen auf der Betriebsfläche bzw. Sömmerungsfläche stehen (gilt allgemein Art. 63 Abs. 2 DZV)
  • Auf eingezonten Flächen (Bauzonen) dürfen keine Massnahmen angemeldet werden
  • Ein Objekt kann nur bei einer Massnahme angemeldet werden. Ausnahmen bilden hier Neuerstellungen und Neupflanzungen, welche in die entsprechende Pflegemassnahme überführt werden müssen
  • Doppelfinanzierungen einer Massnahme sind nicht erlaubt
  • Während der Projektphase (2014 bis 2021) kann das ausgewählte Massnahmenset von jährlichen Massnahmen erweitert werden
  • Jährlich abgegoltene Massnahmen müssen ab dem Jahr der Anmeldung bis 2021 umgesetzt werden
  • Neuerstellungen/Neuanlagen sind unter der entsprechenden Pflegemassnahme weiterzuführen
  • Wenn eine Massnahme wegen Wegfall der entsprechenden Fläche nicht mehr umgesetzt werden kann, entfällt die Verpflichtung für den Landwirt
  • Alle angemeldeten Massnahmen müssen auf dem Betriebsplan eingezeichnet sein
  • Bei allen Massnahmen gilt, dass die gesetzlichen Anforderungen, welche einen direkten Bezug zur Massnahme haben, erfüllt sein müssen
  • Bei allen Massnahmen kann der Kanton in begründeten Fällen von den Anforderungen abweichende Ausnahmen bewilligen
  • Jeder Landwirt wird mittels Grundbeitrag für die Teilnahme an einer Beratung entschädigt. Der Landwirt trägt somit die unmittelbaren Kosten für die Beratung selber
  • Der Grundbeitrag sowie sämtliche Beitragsansätze können wegen Budgetbeschränkungen oder Kürzungen des Direktzahlungsrahmens während der Projektphase angepasst werden
  • Die Anmeldung ist fristgeecht beim Amt für Landwirtschaft einzureichen
  • Ansprechsperson beim Amt für Landwirtschaft ist Raphael Bissig (041 875 23 01)
  • Ansprechsperson bei der Trägerschaft ist Bsc. FH Umwelting. Heidi Mathis (041 624 48 48,
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  • Weitere Unterlagen finden Sie auf der Internetseite des Landwirtschafsamtes