Landschaftsqualität
Was ist Landschaftsqualität?
Kulturlandschaftspflege wurde bisher nur unter dem Blickwinkel Offenhaltung von Flächen (Hangbeiträge, Sömmerungsbeiträge) oder Vielfalt der Lebensräume (Vernetzungsbeiträge) mit Direktzahlungen gefördert. Regionale Anliegen und landschaftliche Kulturwerte, wie beispielsweise der Erhalt von Kleinstrukturen und Kleinrelief, die Pflege von standorttypischen Einzelbäumen oder die Förderung traditioneller Bewirtschaftung konnten dabei nicht berücksichtigt werden. Zur Erhaltung, Förderung und Weiterentwicklung attraktiver Landschaften werden im weiterentwickelten Direktzahlungssystem deshalb Landschaftsqualitätsbeiträge als neue Direktzahlungsart eingeführt. Der Landschaftsqualitätsbeitrag ist kein Beitrag an die Ökologie!
Beitragskonzept
Landschaftsqualitätsbeiträge sind projektbezogen konzipiert und räumen den Regionen
Gestaltungsspielraum ein.
Eine regionale Trägerschaft oder der Kanton erarbeitet für ein Projektgebiet (Talschaft, Naturpark, Bezirk etc.) gestützt auf bestehende Grundlagen und unter Einbezug von Bevölkerung und Landwirtschaft ein Dossier mit Landschaftszielen und Massnahmen.
Aufbauend darauf erstellt die kantonale Fachstelle einen Bericht mit Massnahmenkonzept und projektspezifischen Beitragsansätzen für die Landwirtschaft. Der Bericht wird dem Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) eingereicht.
Der Bund nimmt das Konzept ab und bewilligt die Umsetzung.Im Rahmen der Umsetzung schliesst der Kanton mit den Bewirtschaftern zeitlich befristete, verlängerbare Vereinbarungen ab und richtet jährlich einen betriebsspezifischen Landschaftsqualitätsbeitrag aus.
Die Teilnahme an dem Projekt Landschaftsqualität beruht auf freiwilliger Basis. Angemeldete Massnahmen müssen für die Projektdauer von 8 Jahren bestehen bleiben oder gleichwertig ersetzt werden.