Landschaftsqualität
Der Bund hat mit der AP14-17 die Landschaftsqualitätsbeiträge eingeführt. Im Kanton Obwalden werden diese im Projekt Landschaftsqualität OW, das sich über den ganzen Kanton erstreckt, umgesetzt. Für dieses Projekt hat der Bauernverband Obwalden die Trägerschaft übernommen.
Beitragssystem mit Einstiegskriterien:
Das Beitragssystem der Landschaftsqualitätsprojekte besteht aus
einem Grundbeitrag bei Erfüllung der Einstiegskriterien
und Einzelbeiträgen bei Erfüllung von Allgemeinen (A) und/oder Landschaftstypspezifischen (L) Massnahmen.
Die Einstiegskriterien setzen sich aus drei Grundanforderungen (G1, G2 und G3) und mindestens 3 Massnahmen (A und/oder L) zusammen. Die Erfüllung der Einstiegskriterien ist zwingend und führt zum Grundbeitrag.
Massnahmenblätter Landschaftsqualität
Merkblätter:
Die Teilnahme an dem Projekt Landschaftsqualität beruht auf freiwilliger Basis. angemeldete Massnahmen müssen für die Projektdauer von 8 Jahren bestehen bleiben oder gleichwertig ersetzt werden.
Weitere Auskünfte erhalten sie beim Amt für Landwirtschaft und Umwelt ALU OW: Tel. 041 666 63 17, landwirtschaft(at)ow.ch