Willkommen bei den Bauernverbänden der Kantone Obwalden, Nidwalden und Uri

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Wasserentnahme aus Fliessgewässern und Seen

Wasserentnahme aus Fliessgewässern und Seen
Bewilligte Wasserentnahme ohne baulichen Eingriff

Die immer wiederkehrende Trockenheit der vergangenen Jahre zeigt deutlich, wie wertvoll unser Wasser ist und auch in Zukunft sein wird. Gewässer erfüllen eine Vielzahl von Funktionen. Sie liefern dem Menschen Trink- und Brauchwasser, bieten Raum für Erholungssuchende und dienen der Freizeitnutzung. Was gibt es schöneres als eine Abkühlung im See an heissen Sommertagen! Aber auch die Tier- und Pflanzenwelt findet im und am Gewässer ihren wertvollen Lebensraum.

 

Um die verschiedenen Funktionen eines Gewässers zu erhalten und diese vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen, ist die Nutzung von Gewässern gesetzlich geregelt. Sämtliche Wasserentnahmen aus öffentlichen und privaten Fliessgewässern, Seen und Grundwasservorkommen sind bewilligungspflichtig und müssen von den kantonalen Fachstellen geprüft werden. Abhängig von Gewässer, Zweck, Dauer und vorgesehenen Massnahmen sind unterschiedliche Bewilligungen bzw. Verfahren notwendig. Um eine möglichst zweckmässige Bewilligungspraxis zu erreichen, haben die kantonalen Fachstellen ein Merkblatt erarbeitet. Dieses Merkblatt und das zugehörige Formular können Sie auf der Homepage des Kantons Obwalden herunterladen (www.ow.ch/Verwaltung/Gewässerschutz/Publikationen).

Bei Fragen stehen Ihnen die Abteilung Umwelt (041 666 63 27) oder die Abteilung Naturgefahren und Wasserbau (041 666 62 22) gerne zur Verfügung. 

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Fax 041 624 48 49

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