Der Kanton setzt für jeden Sömmerungs- oder Gemeinschaftsweidebetrieb den Normalbesatz fest. Dieser verfügte Normalbesatz bildet die Ausgangslage der jährlichen Sömmerungsbeiträge. Grundlage für die Festsetzung des Normalbesatzes waren die Auftriebszahlen 1996-1998. Dieser Besatz hat sich zwischenzeitlich nur verändert infolge Flächenmutationen, Wechsel von Tiergattungen oder sofern für das Alpgebiet ein Bewirtschaftungsplan erstellt wurde.
Mit einer Auslastung von 75 % bis 109.99 % werden die kompletten Sömmerungsbeiträge ausbezahlt. Wenn ein Sömmerungsbetrieb per Ende Alpsommer unter 75 % Auslastung liegt, werden nur Sömmerungsbeiträge für den aktuellen Besatz ausbezahlt. Noch heikler wird es bei einer Überbestossung. Liegt die Auslastung zwischen 110- und 115 % werden die Sömmerungsbeiträge um 25 % gekürzt. Bei einem Überbesatz ab 115 % fliessen überhaupt keine Sömmerungsbeiträge mehr.
«Prognose Bestossung» nutzen
Für die Alpen mit Rindvieh und Equiden bietet agate.ch mit dem GVE-Rechner eine wertvolle Hilfe. Sobald alle Tiere auf der TVD vom entsprechenden Sömmerungsbetrieb angemeldet sind, kann mit der «Prognose Bestossung» genau eruiert werden, wann der Betrieb die entscheidenden Auslastungen erreicht hat. Mit dieser Kontrolle können ärgerliche Einbussen infolge Unter- oder Überbesatz verhindert werden.
Vorgehen: Einloggen auf www.agate.ch
- GVE-Rechner
- Prognose Bestossung
- TVD Nummer eintragen
- Tiergattung anwählen
- Verfügter Normalbesatz eintragen
- Voraussichtliches Abfahrtsdatum eintragen
- Anschliessend werden alle relevanten Angaben zum Besatz angezeigt.
Kleinvieh noch nicht möglich
Für Schafe und Ziegen wird diese Funktion erst ab 2024 möglich. Bis dahin müssen diese noch von Hand miteinberechnet werden. Wenn die Tiere mehr oder weniger als 100 Tage gesömmert werden, verändert sich der Normalstoss prozentual.
Beispiel: 1 Ziege gemolken, 50 Tage Alpzeit = 0.1 Normalstoss
Tiergattung | Normalstoss in 100 Tagen |
Schafe (egal wie alt, männlich, weiblich) | 0.0861 |
Ziegen (über 1-jährig) gemolken | 0.2 |
Andere weibliche Ziegen über 1-jährig | 0.17 |
Ziegenböcke über 1-jährig | 0.17 |
Ziegenböcke und Jungziegen unter 1-jährig (im Faktor des weiblichen Tieres eingerechnet) | 0 |
Ausblick: Ab 2024 wird auch für Kleinwiederkäuer der massgebliche Tierbestand über die TVD- Meldungen berücksichtigt (analog Rindvieh und Equiden). Die "Selbstdeklaration" anlässlich der Erhebung entfällt. Gleichzeitig werden die Tierkategorien der Schafe und Ziegen mit angepassten GVE-Werten versehen. In diesem Zusammenhang werden die aktuell festgelegten Besatzzahlen überprüft und Betroffene zu einem späteren Zeitpunkt direkt informiert.
Bei Fragen stehen Ihnen folgende Personen zur Verfügung:
Amt für Landwirtschaft Uri, Raphael Bissig Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! / 041 875 23 01
Amt für Landwirtschaft Nidwalden, Heiri Niederberger, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! / 041 618 40 06
Amt für Landwirtschaft Obwalden, Niklaus Ettlin, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! / 041 666 64 75